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Mit dem Gesetzentwurf soll laut Regierung für alle Berechtigten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ein einheitliches Leistungsniveau sichergestellt werden. ”Auch 20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung gibt es immer noch Unterschiede zwischen den alten und den neuen Ländern in Bezug auf die Leistungshöhen im Sozialen Entschädigungsrecht“, heißt es hierzu in der Vorlage der Regierung, die außerdem die Vereinheitlichung und Vereinfachung des Rechts der Auslandsversorgung vorsieht. Zur Feststellung der Vergleichseinkommen sollen dem Entwurf entsprechend zukünftig nur noch die Einkommen der Bundesbeamten herangezogen werden. Damit will die Regierung die Berechnung des Berufsschadensausgleichs nach dem Bundesversorgungsgesetz einfacher und transparenter gestalten.
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