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Deshalb habe die interdisziplinäre Arbeitsgruppe verschiedene Modelle zur strukturellen Veränderung beraten. So überlege sie im Moment die Beibehaltung des bestehenden Systems der rechtlichen Betreuung. Eine Verbesserung des Betreuungsrechts könne aber durch die Einbindung der Betreuungsbehörde als Eingangsinstanz einerseits oder durch das Mittel eines ”obligatorischen Sozialberichts“ möglich sein. Der Schwerpunkt liege in einer obligatorischen Anhörung der Betreuungsbehörde im Betreuungsverfahren und in der Erstellung eines qualifizierten Berichts für das Gericht. Ob ergänzende Regelungen im Betreuungsbehördengesetz vorgeschlagen werden sollten, werde nach Angaben der Bundesregierung in den weiteren Beratungen der Arbeitsgruppe diskutiert.
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