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Danach soll die Bundesregierung bei den Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag unter anderem durchsetzen, dass ”zweckgebunden erhobene und gespeicherte Fluggastdaten der privaten Flugunternehmen“ nicht anlasslos ”von einer staatlichen Zentralstelle zu allgemeinen Zwecken der Kriminalitätsbekämpfung gespeichert und verarbeitet werden“ dürfen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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