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In einem Antrag (17/6345) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die völlige Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten garantiert.
”Im Einklang mit dem Europarecht“ solle der Gesetzentwurf diese Unabhängigkeit unter anderem dadurch sicherstellen, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte die vollständige Personalhoheit über seine Mitarbeiter erlangt und von der Dienstaufsicht durch den Bundesinnenminister oder anderer Regierungsbehörden befreit wird. Auch sollen er und seine Behörde keiner Rechts- und Fachaufsicht unterliegen. Zudem soll er laut Antrag auch für die Bereiche der Post- und Telekommunikation ”wirksame Einwirkungsbefugnisse“ erhalten, ”insbesondere die Befugnisse, Anordnungen zu treffen, unzulässige Datenverarbeitungen zu untersagen, Bußgelder zu verhängen und betriebliche Datenschutzbeauftrage abzuberufen“. Die finanzielle Unabhängigkeit seines Amtes ”und damit eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung des Bundesbeauftragten für eine effektive Wahrnehmung seiner wachsenden Kontrollaufgaben“ solle gesetzlich abgesichert werden, heißt es in der Vorlage weiter.
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