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Zugleich fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die ”in Saudi-Arabien im Rahmen dieses Ausbildungsauftrages tätigen Beamten der Bundespolizei umgehend zurück nach Deutschland zu bringen und die Betätigung weiterer Bundespolizisten im Rahmen der grenz- und sonstigen polizeilichen Ausbildung zu untersagen“. Auch soll die Regierung nach dem Willen der Grünen-Abgeordneten ”nachträglich alle Einzelheiten über Beginn, Ablauf, Finanzierung, Inhalte und rechtliche Grundlagen der Ausbildungstätigkeit“ der Bundespolizisten in Saudi-Arabien offenlegen. Ferner solle sie künftig bei der Entsendung von Bundespolizisten für Ausbildungsaufträge im Ausland die Beachtung internationaler rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards im Zielland stärker berücksichtigen, keine Bundespolizisten mehr zur ”Erfüllung von Aufgaben im Rahmen von Verträgen zwischen Unternehmen und ausländischen Staaten“ entsenden und ”keine vollständige oder teilweise Bezahlung von Beamten der Bundespolizei durch entsprechende Unternehmen“ mehr zulassen.
In der Begründung des Antrages heißt es, grundsätzlich sei Saudi-Arabien ”kein rechtsstaatlicher, demokratischer Staat, bei dem die Achtung der Menschenrechte ohne weitere Prüfung in vollem Umfang vorausgesetzt werden kann“. Das schließe eine Kooperation auch im Sicherheitsbereich nicht vollständig aus. Diese sei zum Beispiel im Kontext der Terrorismusbekämpfung auch notwendig. Angesichts der menschenrechtlichen Bedenken müsse aber ”jede Art der Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien, bei der es um Sicherheitsfragen, die Vermittlung von Know-How und den Verkauf von Sicherheitstechnik geht, äußerst genau geprüft und klar geregelt werden“. Dies sei bei der gegenwärtigen Tätigkeit der Bundespolizei nicht in ausreichendem Maße geschehen. Vordergründig gehe es um die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich der Grenzsicherung. In der Praxis würden aber ”auch solche polizeilichen Fähigkeiten vermittelt, die etwa der Kontrolle und Bekämpfung von Demonstrationen oder der Niederschlagung von Oppositionsbewegungen dienen können“.
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