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Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden alle vor der geänderten Rechtsprechung abgelehnten Anträge – rund 56.750 – von der Deutschen Rentenversicherung daraufhin seit 2009 überprüft. Rund 96 Prozent der Fälle seien mittlerweile abschließend bearbeitet. In rund 23.800 Fällen wurde den Angaben zufolge eine Leistung nach dem ZRBG bewilligt (43 Prozent). Vor 2009 seien lediglich 5.100 Anträge bewilligt worden. Von den rund 56.750 ursprünglich abgelehnten Anträgen konnte in rund 6.900 Fällen kein positiver Bescheid mehr erteilt werden, weil die Betroffenen zwischenzeitlich verstorben sind und kein Rechtsnachfolger bekannt ist.
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