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Ferner teilt die Regierung mit, dass keine gezielte Steuerung der Mittelvergabe in Bezug auf die Förderung des kulturellen Erbes und die Förderung neuer musikalischer Stile erfolgt. Häufig ließe sich eine solche Trennlinie selbst innerhalb einzelner Projekte oder Einrichtungen nicht klar ziehen.
Die Nachhaltigkeit der Projektförderung werde darüber hinaus im Rahmen der Erfolgskontrolle nach den Verwaltungsvorschriften des Bundeshaushaltes überprüft. Eine gesonderte Evaluation erfolge jedoch nur, wenn die Leistung einer Einrichtung grundsätzlich zu überprüfen ist.
Da für die Musikförderung grundsätzlich die Bundesländer zuständig seien, müsse bei der Förderung durch den Bund jedoch immer beachtet werden, dass diese sich an der gesamtstaatlichen Bedeutung der geförderten Einrichtungen und Projekte orientiere.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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