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Die Frage, ob nach Einschätzung der Bundesregierung die BKA-Personenschützer auch dann in dem Hotel einquartiert worden wären, „wenn der Behörde bekannt gewesen wäre, dass es sich um einen bundesweit bekannten Treffpunkt von Rechtsextremisten handelt“, wird in der Antwort verneint. Zugleich sieht die Bundesregierung der Vorlage zufolge „keine Beeinträchtigung der Glaubwürdigkeit ihres Eintretens gegen Rechtsextremismus“.
Nach Angaben der Fragesteller finden seit circa 2009 in dem auch als „Erlebnisscheune Kirchheim“ bekannten Anwesen regelmäßig Veranstaltungen von Rechtsextremisten aus dem ganzen Bundesgebiet statt. Laut Bundesregierung findet die Nutzung der Immobilie im Verfassungsschutzbericht des Landes Thüringen 2010 „explizite Erwähnung“. Bei Nutzung des „Romantischen Fachwerkhofs“ für rechtsextremistische Veranstaltungen seien nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Verstöße gegen das Versammlungsgesetz beziehungsweise Waffengesetz festgestellt worden, heißt es in der Antwort weiter.
Darin verweist die Regierung zugleich darauf, dass der Bund im Jahr 2010 über ein großes Hotelbuchungsportal, das über ein Angebotsportfolio von rund 11.000 Hotels in Deutschland verfüge, etwa 190.000 Buchungen vorgenommen habe. Dieser Buchungsweg sei bei starker örtlicher Nachfrage oder für Reisen in „Nicht-Hauptzielgebiete“ unerlässlich. Die große Zahl von Buchungen einerseits und die der Hotels andererseits mache deutlich, „wie schwierig es im Einzelfall sein kann, die Reservierung von Häusern sicher auszuschließen, die ihre Räumlichkeiten auch an extremistische Parteien oder Organisationen vermieten“.
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