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Weiter schreibt die Regierung, die GKV-Ausgaben für Heilmittel entsprächen einem Anteil von rund 2,8 Prozent an den gesamten Leistungsausgaben der GKV. Weiter heißt es, Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, hätten zu den Kosten der Heilmittel zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro je Verordnung zu leisten. Lägen die Kosten für eine Krankengymnastikeinheit beispielsweise bei 13 Euro, betrage die Zuzahlung für eine Verordnung mit sechs Behandlungseinheiten danach grundsätzlich 17,80 Euro.
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