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Der Sachverständige Wilfried Macke trat in der Anhörung dafür ein, dass im Zuge der Schaffung der neuen Sozialversicherung gleiche Regeln für alle Beschäftigten der neuen Körperschaft gelten müssen. Im Sinne der Sozialverträglichkeit sollen Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand gegen den Willen der Angestellten und Beamten nicht durchgeführt werden dürfen, was aber nach dem Entwurf möglich wäre.
Enno Bahrs hielt einen bundeseinheitlichen Sozialversicherungsträger aus Sicht der Beitragsgestaltung für „realisierbar“, denn in den Bereichen Landwirtschaft, Forst und Gartenbau seien jeweils einheitliche für das gesamte Bundesgebiet geltende Beitragsmaßstäbe umsetzbar. „Sowohl die für Sozialversicherungsträger maßgeblichen Prinzipien der Äquivalenz und Leistungsfähigkeit als auch das Solidaritätsprinzip können dabei gewährleistet werden“, erläuterte er in einer Stellungnahme.
Für Peter Mehl ist die Konzentration der Organisationsstrukturen der LSV aufgrund der stetig abnehmenden Zahl der aktiv Versicherten notwendig: „Mit der Errichtung eines Bundesträgers wird zudem der Widerspruch aufgelöst, dass der Bund die LSV in erheblichem Umfang mitfinanziert, er aber aufgrund der Länderzuständigkeit in der Rechtsaufsicht nur begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten auf die landesunmittelbaren Träger hat.“ Zum Vorteil vieler würden schließlich durch die Schaffung eines Bundesträgers bestehende regionale Beitragsunterschiede zwischen vergleichbaren Betrieben verkleinert und bis 2018 beendet.
Aus Sicht des Gartenbaus stimmte Frank Viebranz dem Gesetzentwurf zu, denn die Zahl der Versicherten in der Landwirtschaft sei seit vielen Jahren rückläufig. „Insbesondere im Bereich der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung besteht Handlungsbedarf“, betonte er in seiner Stellungnahme. Viebranz drückte die Sorge aus, dass die Interessen der Versicherten im Deutschen Gartenbau nicht entsprechend ihrer hohen Anzahl in den in Zukunft zu besetzenden Gremien des Bundesträgers gewahrt werden. Er plädierte für die Erweiterung der für den sogenannten Errichtungsausschuss vorgesehenen Anzahl von 18 Mitgliedern auf insgesamt 27, um eine gerechtere Repräsentation zu gewährleisten.
Bernd Schmitz kritisierte hingegen, dass der Gesetzentwurf es der Selbstverwaltung ohne eine belastbare gutachterliche Quantifizierung überlasse, die bundesweit einheitlichen Maßstäbe zur Beitragsberechnung festzulegen. „Der Entwurf sieht bisher keine Höchstgrenzen für Beitragssteigerungen oder für die Beitragsspannen zwischen kleinen und großen Betrieben vor, wie es sie in der Krankenversicherung gibt“, monierte er in seiner Stellungnahme. Er schlug die Festlegung eines bundesweit einheitlichen Beitragsmaßstabs in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung vor und forderte eine wissenschaftliche Basis sowie mehr Zeit für die Meinungsbildung. „Die Frist zur Einführung sollte daher vom Oktober 2013 auf Oktober 2014 verschoben werden.“
Der Deutscher Landfrauenverband sprach sich für die geplante Neuordnung der LSV-Organisation aus. Doch als Vertretung der in der Landwirtschaft tätigen Frauen kritisierte der Verband, dass der Entwurf keine Rücksicht auf die Durchsetzung des Gleichstellungsgebotes nehme. „An keiner Stelle wird Bezug genommen, wie den unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen von Frauen und Männern im Rahmen von Entscheidungsprozessen Rechnung getragen werden kann“, hieß es in einer vorab eingereichten Stellungnahme. Frauen sollen angemessen an den Führungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden, forderte der Verband. „Notfalls durch Quoten in der Besetzung der Gremien“, hieß es in der Anhörung, denn bereits bei der Aufstellung der Listen sei der Frauenanteil sehr gering. Was auch mit dem Wahlverfahren und den beteiligten Verbänden zusammenhänge, die traditionell männlich geprägt seien.
Auch der Bundesrechnungshof goss Wasser in den Wein und fasste zusammen, dass es der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bislang nicht gelungen sei, ihre Verwaltungskosten entsprechend dem Rückgang an Versicherten und Beiträgen anzupassen. „Zwar ist die Neustrukturierung ein erster wichtiger Schritt“, hieß es in einer vorgelegten Einschätzung, aber es gebe im Gesetzentwurf weder zusätzliche Einsparziele noch Vorgaben zu Personalzielgrößen. Der Bundesrechnungshof sah daher die Gefahr, dass die neuen Organisationsstrukturen es unmöglich machen werden, die Verwaltungskosten im erwarteten und gebotenen Maße einzusparen.
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