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Zur Begründung des Antrags heißt es, es werde bei der Rückholung der Fässer aus der Asse II nicht ausreichend berücksichtigt, dass es dabei nicht um die Genehmigung eines neuen Endlagers gehe, sondern „um die Abwendung von Gefahren aus einem nicht genehmigungsfähigen Endlager“. Unter anderem komme es in der Asse II momentan zu Verzögerungen beim Anbohren einer Einlagerungskammer und bei der Installation einer eigenen Luftzerlegungsanlage.
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