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Insgesamt neun Experten standen den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses in der eineinhalbstündigen Befragung Rede und Antwort. Im Zentrum stand dabei vor allem das Für und Wider der möglichen Einführung von Cannabis-Clubs. Laut Linksfraktion sollen sie im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt werden, den Eigenanbau der Cannabis-Pflanze an Außenstehende zu übertragen. Die Fraktion fordert, die Clubs als eingetragene Vereine zu organisieren, die überwiegend keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten solle dabei ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern gestattet sein.
Professor Dr. Rainer Thomasius vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf gab eingangs zu bedenken, dass „kein Zweifel“ daran bestünde, dass Cannabis zu einer „physischen und psychischen Abhängigkeit“ führe. Bei zehn Prozent aller Cannabis-Konsumenten in Deutschland bestehe eine körperliche Abhängigkeit.
Oberstaatsanwältin Hannelore Biniok von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main pflichtete ihrem Vorredner bei. Nach Ansicht der Juristin sei eine Legalisierung des Besitzes von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen „nicht angezeigt“. „Das Festhalten des Gesetzgebers an der Verbotsentscheidung in Bezug auf Cannabis erscheint umso mehr geboten, da in den letzten Jahren bei illegalen Cannabisprodukten im Wege genetischer Umformung (Züchtung) kontinuierlich der Wirkstoffgehalt an THC (Tetrahydrocannabinol) intensiviert wurde“, heißt es in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft.
Der Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin e.V., Hans-Günther Meyer-Thompson sagte, dass „ein Blick in die Kinder- und Jugendpsychiatrie dazu geführt“ habe, dass man „Cannabis neu bewerten“ müsse. „Durch fortgesetzte Kriminalisierung hat sich ein neuer Markt aufgetan“, erklärte er. „Die Händler steigern den Gehalt an THC“ mit einer neuen „Gewächshausgeneration“.
Der Wirkstoffgehalt sei bereits auf „einen Gehalt von mehr als zehn Prozent THC“ in Cannabispflanzen und –erzeugnissen gestiegen, führte Dr. Rainer Dahlenburg, Apotheker für experimentelle Pharmakologie und Toxikologie beim Bundeskriminalamt, weiter aus. Im Straßenverkehr relevante Ausfallerscheinungen würden bei den Konsumenten bereits bei nur einem Nanogramm THC im Blut eintreten, sagte er. Das entspreche 0,5 Promille Alkohol im Blut.
Dagegen vertrat Dr. Raphael Gaßmann von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V. die Auffassung, dass es schwer sei, einen Vergleich zwischen Cannabis und Alkohol zu ziehen. Während Alkohol aggressiv mache, würden Cannabis-Konsumenten „ruhig und entspannt“ werden.
„Der Schwarzmarkt verhindert die Kontrolle, sowohl der Quantität als auch der Qualität“, sagte Dr. Nicole Krumdiek von der Universität Bremen. Außerdem würde das Cannabis-Verbot den Handel und den Konsum synthetischer Kräutermischungen als Cannabis-Ersatz fördern.
Der Vertreter des Deutschen Hanf Verbands, Georg Wurth, stellte heraus, dass in Deutschland zwar in allen Bundesländern der Besitz von sechs Gramm Cannabis straffrei sei (in manchen Bundesländern sind sogar bis zu 15 Gramm Besitz geduldet), in manchen Bundesländern jedoch schon beim Besitz von zwei Gramm Haus- und Körperdurchsuchungen durchgeführt würden. Davor müsse man die Konsumenten, die zumeist sehr jung seien, schützen, sagte er weiter.
Staatsanwalt Jörn Patzak aus Trier entgegnete den Befürwortern der Legalisierung, dass Cannabis weiterhin eine Einstiegsdroge sei. „Fast jeder, der später Kokain oder ähnliches
konsumiert, hat mit Cannabis angefangen“, warnte er.
In Holland sind die „Coffeeshops gut geführt, sie halten sich an die Regeln“, sagte Rolf Hüllinghorst, ehemaliger Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V. Das sei nicht das Problem. Problematisch sei aber die Einhaltung des Jugendschutzes, erklärte er. Denn die Cannabis-Clubs dürften erst ab einem Mindestalter von 18 Jahren betreten werden. Das müsse zuverlässig kontrolliert werden.
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