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Die Bundesregierung soll sich daher nach dem Willen der Linksfraktion dafür einsetzen, dass ein formeller ‚Abschiebestopp für ausreisepflichtige Personen mit syrischer Herkunft erlassen wird. Zudem soll sie sich der Vorlage zufolge für ein humanitäres Bleiberecht für lediglich geduldete beziehungsweise ausreisepflichtige Flüchtlinge aus Syrien einsetzen und das mit dem Land geschlossene Rückübernahmeabkommen aufkündigen. Durch eine Anweisung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge solle die Bundesregierung ferner sicherstellen, „dass syrische Asylsuchende im Rahmen der Dublin-II-Verordnung nicht an Mitgliedstaaten der Europäischen Union überstellt werden, in denen kein effektiver Schutz gewährt wird oder gar eine Abschiebung nach Syrien droht, wie beispielsweise in Ungarn“.
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