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Als Abgeordnete dem Zeugen von ihm abgezeichnete Vermerke vorhielten, die Bezug auf die Gespräche nahmen, antwortete er: „Die Gespräche habe ich persönlich nicht in Erinnerung.“
Der Erste Untersuchungsausschuss geht der Frage nach, ob es bei der Entscheidung der Bundesregierung, sich bei der Suche nach einem atomaren Endlager auf den Standort Gorleben zu beschränken, zu politischen Einflussnahmen oder Manipulationen gekommen ist.
Dem Ausschuss liegen zu den Gesprächen zwischen den Bundesministerien und den Energie-Unternehmen bisher keine Protokolle vor. Auf die Frage, warum in einem Ministeriumsvermerk zu den Gesprächen Bezug auf Anlagen genommen wird, die aber nicht dem vorhandenen Vermerk beigelegt waren, sagte Schneider: „Eigentlich müssten die dabei sein.“ Er würde sich nicht erinnern, was damals abgestimmt worden sei.
Schneider erläuterte auch einen Vermerk, den er 1995 für die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel verfertigt hatte, und der sich um die Salzrechte von Gorleben drehte. „Das, was man an verfügbaren und bergfreien Flächen zu Grunde legt, würde eine Erkundung sinnvoll machen, unter möglicher Kapazitätseinschränkung“, sagte er. „Schon 1993 wurde klar, dass die früheren Kapazitätsprognosen nicht mehr haltbar waren.“ Auf die Abgeordnetenfrage, warum nicht nach den optimalen Bedingungen gesucht worden sei, antwortete Schneider: „Das Ziel war: Entscheidend ist, dass es sich um einen besonders geeigneten Standort handelt.“
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