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Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass der Zugang zu einem Basiskonto ermöglicht wird, für das die Kreditinstitute aber angemessene Gebühren für die Kontoführung verlange können. Zugleich sollen die Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet werden, bei Ablehnung einer Kontoeröffnung dies den Verbrauchern schriftlich mitzuteilen mit dem Hinweis, dass sie sich an einer Schlichter werden können.
Zur Begründung ihres Antrages verweisen die Koalitionsfraktionen auf den Bericht der Bundesregierung zum Girokonto für jedermann (17/8312), nach dem es überzeugende Anhaltspunkte dafür gebe, „dass Kontolosigkeit in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem ist“. Nach dem Bericht stieg die Zahl der von den Banken auf Guthabenbasis angebotenen Girokonten für jedermann von 1,9 Millionen (2005) auf 2,6 Millionen (2010). „Die Zahl der Kontolosen in Deutschland dürfte sich auch aktuell in einem hohen sechsstelligen Bereich bewegen“, schreiben die Fraktionen.
Unions- und FDP-Fraktion begrüßen die Absicht der EU-Kommission, noch im Jahr 2012 einen Vorschlag zur Regelung eines Zugangs zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen (Basiskonto) vorzulegen. Es solle zusätzliche Rechtssicherheit auf nationaler Ebene geschaffen werden. Dabei sei aber die gesetzliche Verankerung des Basiskontos und der damit verbundene Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten im Falle der Ablehnung kein Allheilmittel. Statt dessen sollten die Verbraucher Zugang zum kostenlosen Schlichtungsverfahren der Kreditwirtschaft haben. Dabei könne die Kontoverweigerung durch einen unabhängigen Schlichter überprüft werden. Das sei ein in Deutschland bewährtes Instrument. Angaben der Verbraucherorganisationen würden jedoch den Schluss nahelegen, dass in der Praxis nicht immer über das Schlichtungsverfahren informiert werde. Daher sehe man hier „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf“.
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