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Die Erhöhungen gehen laut Regierung vom gleichen Prozentsatz wie im Tarifbereich aus, werden jedoch wie im Bundesbesoldungsgesetz vorgesehen gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz um jeweils 0,2 Prozentpunkte vermindert. Der Unterschiedsbetrag soll der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt werden und zur Sicherung der Finanzierungsgrundlagen der Beamtenversorgung beitragen.
Die Anwärterbezüge sollen sich laut Vorlage entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zum 1. März 2012 um 50 Euro und zum 1. August 2013 um 40 Euro erhöhen.
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