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Für Ben Möbius vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ist ein neuer gesellschaftlicher Grundkonsens über die Bedeutung der Verkehrs- und Energieinfrastruktur und über Verfahren, Projekte zügiger zu realisieren, notwendig. Bessere Bürgerbeteiligung und schnellere Plan- und Genehmigungsverfahren müssten kein Widerspruch sein. Schon bestehende Instrumente der Bürgerbeteiligung könnten innovative Maßnahmen ergänzt werden. Diese sollten optional und nicht justiziabel sein, betonte er. Jedes Verkehrsinfrastrukturprojekt brauche vor Ort maßgeschneiderte Lösungen.
Tilmann Heuser vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betonte, dass die Liste des Unmuts von Bürgern gegen intransparente und „von oben“ durchstrukturiere Entscheidungen lang sei. Dazu zählte er unter anderem Stuttgart 21, die Aufkündigung des Atomkonsens, Protest gegen Castortransporte oder lärmende Flugrouten. Nach einer Forsa-Umfrage meinten 79 Prozent der Bundesbürger, dass auf ihre Interessen zu wenig Rücksicht genommen werde. Lediglich 17 Prozent gingen davon aus, dass die Bürger bei wichtigen Entscheidungen tatsächlich einbezogen würden, heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme. Deshalb forderte auch er eine frühzeitige Bürgerbeteiligung mit offener Bedarfs- und Alternativprüfung. Dadurch werde ein fairer, ergebnisoffener Planungsprozess gesichert. Zudem setzte er sich für die Bestellung von Bürgeranwälten (Ombudsleuten) für die Anhörungsverfahren ein.
Stefan Gerwens, Pro Mobilität, sieht in einer stärkeren und frühzeitigen Einbindung der Öffentlichkeit eine Chance für die Industriepolitik, da Alternativen und Probleme frühzeitiger identifiziert werden könnten. Es müsse aber darauf geachtet werden, dass der Nutzen von Vorhaben für die Gesamtgesellschaft ausreichend berücksichtigt werde. Dies sei vor allem deshalb bedeutsam, weil zum Beispiel der Nutzen der Zunahme des Güterverkehrs für den einzelnen Bürger nicht deutlich werde. „Bürgerbeteiligung kann aber nicht die Entscheidung der Behörde ersetzen“, betonte er. Volker Kiepe (Deutscher Städtetag) setzte sich dafür ein, auch Alternativplanungen im Planfeststellungsverfahren öffentlich zu diskutieren. Zudem seien verbindliche Regelungen für die Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig.
Auch Professor Thomas Groß (Universität Osnabrück) hielt eine Verbesserung der Bürgerbeteiligung vor allem auf den vorgelagerten Planungsstufen für erforderlich. Dies könne jedoch nicht die klaren Interessengegensätze zwischen den Umweltnutzern und den in eigenen Belangen Betroffenen, insbesondere dem Nachbarn, aufheben. Ein transparentes Verfahren könne aber die Entscheidungsprämissen und die Kompromissspielräume deutlicher machen und damit zur Befriedung von Konflikten beitragen.
Rechtsanwältin Professor Andrea Versteyl merkte an, dass zeitraubende Doppelungen zum Beispiel bei der Umweltverträglichkeitsprüfung bereits nach derzeitiger Rechtslage vermieden werden könnten. Hier handele es sich vor allem um ein Vollzugsproblem. Ihr Kollege Siegfried de Witt forderte unter anderem eine bessere Personalausstattung der Planfeststellungsbehörden. Eine beschleunigte Durchführung der Verfahren sei jedoch ohne externe Hilfe im technischen, naturwissenschaftlichen Bereich nicht möglich.
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