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Die Koalitionsfraktionen begründen ihr Gesetzesvorhaben mit der fehlenden „Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern mit Kleinkindern, die ihre vielfältigen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben im privaten Umfeld erfüllen“. Im Gegensatz zu jenen Eltern, die öffentlich geförderte Betreuungsangebote für ihre Kleinkinder in Anspruch nehmen, hätten diese Eltern bislang keine öffentliche Förderung für die tägliche Betreuung ihrer Kinder erhalten. Es sei die Aufgabe staatlicher Familienförderung, Eltern eine Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung zu ermöglichen. Diese Wahlfreiheit werde durch die Einführung des Betreuungsgeldes, das zeitlich an das Elterngeld in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes anschließt, geschaffen.
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