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Mit dem Gesetzentwurf wird der Deutschen Bundesbank die Aufgabe zugewiesen, auch zur Wahrung der Finanzstabilität beizutragen, indem sie „laufend die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte analysiert, um Gefahren für die Finanzstabilität zu identifizieren und gegebenenfalls Vorschläge zu Warnungen vor diesen Gefahren beziehungsweise zu Empfehlungen von Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahr zu erarbeiten“. Auf dieser Grundlage solle dann der Ausschuss für Finanzstabilität gegebenenfalls Empfehlungen an zuständige nationale Stellen zur Beseitigung von Gefahren für die Finanzstabilität aussprechen. „Durch den Ausschuss für Finanzstabilität wird in Fragen der Finanzstabilität ein strukturierter und transparenter Dialog zwischen den für die Beaufsichtigung und Regulierung des deutschen Finanzplatzes maßgeblichen Institutionen geschaffen“, heißt es in der Begründung.
Außerdem soll die Bezahlungsstruktur der BaFin-Mitarbeiter verbessert werden, da im Finanzsektor ein erheblicher Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter bestehe. Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung einer Stellenzulage für die Beamten bei der BaFin vor, „um so die von den Beschäftigten wahrgenommenen herausgehobenen Funktionen zu honorieren“. Die Zulage, die auch Tarifbeschäftigte erhalten sollen, soll je nach Besoldungsgruppe zwischen 57,98 und 339,13 Euro monatlich betragen. Die auf 3,957 Millionen Euro veranschlagten Kosten „werden von den beaufsichtigten Instituten via Umlage und Gebühren getragen“, heißt es in dem Entwurf.
Weitere geplante Maßnahmen sind Änderungen bei der Zusammensetzung des BaFin-Verwaltungsrates und die Einrichtung eines Verbraucherbeirates.
Der Bundesrat begrüßt die geplante Stärkung der Finanzaufsicht, die aber durch nichtstaatliche Organisationen ergänzt werden sollte. Diese sollten eine Wächterfunktion (Finanzmarktwächter) wahrnehmen, indem sie die Qualität von Finanzprodukten und von Beratungsleistungen analysieren und die Öffentlichkeit darüber informieren. Außerdem verlangt der Bundesrat, nicht nur die Tätigkeit der Berater von Banken und Sparkassen von der BaFin überwachen zu lassen, sondern auch die Tätigkeit der freien Finanzanlagenvermittler: „Der Bundesrat hält es nach wie vor für nicht sachgerecht, freie Vermittler und Anlagenberater allein einer gewerberechtlichen Aufsicht durch die Landesbehörden zu unterstellen.“
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