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Das Bundeskartellamt unterstützte die Aufhebung der Befristung des Verbots der Preis-Kosten Schwere. Die Monopolkommission wandte sich gegen eine völlige Entfristung der Regelung. Sie plädierte für eine Verlängerung um fünf Jahre. Differenzierter äußerte sich der Mineralölwirtschaftsverband. Man akzeptiere die Entfristung des Verbotes, aber es gebe in der Praxis eine Reihe von Auslegungsfragen und Grenzfällen. Der Abschlussbericht des Kartellamtes zur Anwendungspraxis des Verbots könne nicht dahingehend bewertet werden, es gebe hier erhebliche Missstände. Von insgesamt 14.700 Tankstellen seien beim Amt rund 20 Fälle aufgelaufen. Das seien nicht einmal 0,15 Prozent der Tankstellen, hieß es in der Stellungnahme. Die mittelständischen Betriebe beklagten das Fehlen einer wirksamen Regelung für den Fall, dass freie Tankstellen von Konzerntankstellen behindert würden, die Kraftstoffe unter dem eigenen Einstandspreis abgeben würden. Das sei zwar eigentlich verboten, aber die Konzerntankstellen würden argumentieren, dass sie keine Einstandspreise hätten, da sie ihren Kraftstoff im eigenen Unternehmen herstellen würden.
Im Bereich Einzelhandel und Verbraucherschutz der Anhörung begrüßte Professor Helmut Köhler (Universität München) die Einführung einer Klagebefugnis für Verbraucherverbände zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband wiederum hielt die vorgeschlagenen Regelungen für unzureichend. Insbesondere die Beteiligung der Verbraucherverbände bei der privaten Rechtsdurchsetzung beseitige nicht die bestehenden Hürden bei der Entschädigung von Verbrauchern, „die allein in der jüngeren Vergangenheit bereits bei einzelnen Kartellen Schäden im dreistelligen Millionenbereich erlitten haben“.
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) verlangte unter anderem eine Streichung des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis. Mindestens müsse die Verschärfung aus dem Jahr 2007 planmäßig auslaufen und dürfe nicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, bis 2017 verlängert werden. Dem widersprach der Markenverband in seiner Stellungnahme und verlangte, das bisher nur bei Lebensmitten geltende Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis auf alle Produktgruppen auszudehnen und unbefristet festzuschreiben.
Kritisch setzte sich das Bundeskartellamt mit den Regelungen zum Pressefusionsrecht in dem Entwurf auseinander. Durch die Anhebung der Anmeldeschwellen würden rund 20 Prozent der bisher anmeldepflichtigen Pressezusammenschlüsse aus der Fusionskontrolle herausfallen. „Es ist zu befürchten, dass dadurch der Wettbewerb und die Pressevielfalt insbesondere im Bereich der regionalen und lokalen Zeitungen und Anzeigenblätter eingeschränkt wird“, warnte das Kartellamt. Die Monopolkommission bezeichnete die Vorschläge zur Pressefusionskontrolle als „in ihrer Gesamtheit wettbewerbspolitisch vertretbar“. Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger und der Verband deutscher Lokalzeitungen begrüßten die Anhebung der Anmeldeschwellen. Der Bundesverband Presse-Grosso verlangte eine gesetzliche Absicherung des heutigen Grosso-Systems. Auch Professor Wolfgang Schulz (Hans-Bredow-Institut für Medienforschung) empfahl eine gesetzliche Absicherung des Presse-Grosso.
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