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Zuvor hatten die Oppositionsfraktionen ihr Befremden über den Besuch Niebels in Paraguay ausgedrückt. So hatte die Fraktion Die Linke angezweifelt, dass der Vorgang in Paraguay rechtsstaatlich gewesen sei. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte auf den Zusammenhang zwischen Menschenrechten, Demokratie und good governance hingewiesen. „Demontieren wir uns nicht selbst, wenn wir nach solchen Ereignissen noch Hände schütteln“, wollte sie wissen. Zudem wies die Fraktion auf das Missverhältnis zwischen Äußerungen aus dem Auswärtigen Amt und der damit verbundenen Reisewarnung sowie dem Verhalten Niebels hin.
Dieses Missverhältnis wollte der Minister nicht erkennen. Er blicke – ebenso wie das Auswärtige Amt – mit Sorge nach Paraguay, meinte er. Dennoch sei die Alternative gewesen, auf politische Gespräche zu verzichten. „Deutschland erkennt Staaten an und keine Regierungen“, betonte er.
Anlass für den Besuch Niebels beim Menschenrechtsausschuss waren die menschenrechtlichen Aspekte der Arbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). „Der Menschenrechtsausschuss ist ein wichtiger Partner für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit“, sagte Niebel und berichtete von den menschenrechtlich relevanten Eckpunkten der Entwicklungszusammenarbeit. So sei man stolz, einen Menschenrechts-TÜV einzurichten, der alle bilateralen Vorhaben auf ihre menschenrechtlichen Wirkungen und Risiken prüfen soll. Zudem solle es künftig einen Beschwerdemechanismus geben, der von Menschenrechtsverletzungen betroffenen Personen helfen soll. In bilateralen Gesprächen würden menschenrechtliche Probleme thematisiert. Gleichermaßen seien auch zivilgesellschaftliche Akteure und die Wirtschaft involviert.
Das Menschenrechtskonzept des BMZ wurde im Ausschuss begrüßt. „Das Konzept ist richtungsweisend, auch auf der europäischen Ebene“, betonte die CDU/CSU-Fraktion. Lobend erwähnte sie das konsequente Vorgehen gegenüber Uganda, wo der Umgang mit Homosexuellen für Empörung gesorgt hatte. Zudem wollte die Fraktion wissen, wie Deutschland sich mit anderen Geberländer abstimme. Der Druck auf Länder, die durch ihren negativen Umgang mit Menschenrechten auffielen, werde größer, je breiter er geteilt werde.
Die FDP-Fraktion bewertete den Menschenrechts-TÜV als „Meilenstein“, wollte jedoch wissen, wie er operationalisiert werden solle. In manchen Ländern seien bestimmte Rechte weit entwickelt, andere dagegen gar nicht. Zudem wies sie auf die Problematik von Ernährungssicherheit und -souveränität hin. So gebe es in manchen Gegenden zwar fruchtbaren Boden, jedoch keine Möglichkeit für Transport, Weiterverarbeitung und Konservierung.
Auch die SPD-Fraktion nannte es „völlig richtig“, die Menschenrechte zu einer Leitlinie der Entwicklungszusammenarbeit zu machen. Weiter erkundigte sie sich, welche konkreten Schritte zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern unternommen würden.
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