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Zum Vergleich verweist die Regierung in der Vorlage darauf, dass vor Eintritt der Arbeitsgenehmigungsfreiheit für rumänische und bulgarische Saisonarbeitnehmer im Jahr 2011 zirka 160.000 Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien beschäftigt gewesen seien. Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, waren vor Eintritt der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die 2004 beigetretenen EU-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn im Jahr 2010 zirka 180.000 Saisonarbeitskräfte aus diesen Ländern beschäftigt. Damit dürfte die Nachfrage nach Saisonarbeitnehmern „jedenfalls kurz- bis mittelfristig“ aus EU-Mitgliedsstaaten gedeckt werden können, schreibt die Regierung weiter.
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