Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2013
Aus Sicht der Bundesregierung dient die Zahlung einer Übergangsentschädigung dazu, dem gewählten Vorstandsmitglied nach dem Ausscheiden aus dem Amt den Übergang in eine ausschließlich vertrags(zahn)ärztliche Tätigkeit zu erleichtern. Die Zahlung von Übergangsentschädigungen für zwölf Monate sei angesichts dieser Zwecksetzung noch vertretbar. Ferner entspreche die Gewährung einer Altersversorgung in der genannten Größenordnung der Altersversorgung, die andere Körperschaften gewährten, führt die Bundesregierung weiter aus. Sie hätte daher mit aufsichtsrechtlichen Mitteln nicht untersagt werden können. Hingegen wäre die Gewährung einer Übergangsentschädigung für die Dauer von 30 Monaten aus Sicht der Bundesregierung mit der Zwecksetzung dieser Entschädigung nicht zu vereinbaren gewesen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein