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In ihrer ersten Antwort (17/10910) hatte die Bundesregierung die Auffassung vertreten, dass die Infektionen mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) ein unvermeidbares Ereignis waren. In der Antwort auf die Nachfrage der Abgeordneten macht die Bundesregierung hierzu nun nähere Ausführungen. Es sei anzunehmen, dass durch einen ALT-Test (Alanin-Aminotransferase-Test) ein geringer Teil der mit HCV infizierten Spender hätte identifiziert werden können. „Allerdings hätten durch eine ALT-Testung nicht erkennbare HCV-infizierte Spender immer noch sehr hohe Viruskonzentrationen eingebracht“, führt die Bundesregierung weiter aus. In Anbetracht einer in dem damaligen Zeitraum fehlenden oder ineffizienten Virusinaktivierung sei davon auszugehen, dass die aus den belasteten Plasmapools hergestellten Produkte infektiös gewesen wären. Wegen der häufig regelmäßigen Behandlung von Hämophilen mit unterschiedlichen Produktchargen wäre nach Auffassung der Bundesregierung die hohe HCV-Übertragungsrate in dieser Patientenpopulation durch eine ALT-Testung nicht vermindert worden.
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