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Die Bundesregierung präzisiert in ihrem Gesetzentwurf die Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und benennt die Möglichkeit zur Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan. Kindertagesstätten sollen in reinen Wohngebieten in angemessener Größenordnung allgemein zulässig sein. Darüber hinaus soll eine Regelung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen aufgenommen werden. Den Begünstigungstatbestand zur Unterstützung des Strukturwandels in der Landwirtschaft will die Regierung „maßvoll“ erweitern.
Eine „maßvolle“ Verdichtung und Nutzungsmischung im Innenbereich der Städte wollen Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag ermöglichen. Sie fordern eine Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsordnung. Zusätzlich sollen Brachflächenkataster angelegt werden, die über eine „strategische Grünraum- und Freiflächenplanung eine Flächenbewertung nach den Kriterien Biodiversität und Grünraumvernetzung, Klimafolgenanpassung und Naherholung beinhalten“.
Unter den sieben zur Anhörung eingeladenen Sachverständigen sind Helmut Born, Deutscher Bauernverband, Rolf Kornemann, Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Nicola Krettek, Naturschutzbund Deutschland, Andreas Mattner, Zentraler Immobilien Ausschuss, Christfried Tschepe von der Bundesarchitektenkammer, Professor Jörn Walter, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg, sowie ein Vertreter der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände.
Die Anhörung beginnt um 9.00 Uhr im Sitzungssaal 3.101 (Anhörungssaal) des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und soll gegen 11.45 Uhr beendet sein.
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32816, Fax: 030/227-30017, E-Mail: verkehrsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
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