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Nach Angaben der Koalitionsfraktionen war die Erhöhung der Zahl von Betreuungsplätze nötig geworden, um den am 1. August 2013 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren gewährleisten zu können. So hätten der dritte Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes und aktuelle Erhebungen des Deutschen Jugendinstituts ergeben, das beim Ausbau und bei Betreuungsbedarf nach wie vor erhebliche regionale Unterschiede bestehen. Gegenüber den Vereinbarungen des Krippengipfels sei ein Fehlbedarf von 30.000 Plätzen ermittelt worden. Im März 2012 befanden sich nach Angaben der Koalition 558.000 Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung.
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