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Weiter wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, „bis zu einer grundlegenden Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die bestehenden Handlungsspielräume des geltenden Rechts durch entsprechende Anwendungshinweise kurzfristig zu nutzen“. Dies kann der Fraktion zufolge etwa geschehen, „indem die hier geborenen und aufwachsenden Kinder mit humanitärem beziehungsweise einem anderen regelmäßig auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus ab dem Alter von drei Jahren im Regelfall eingebürgert werden“.
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