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Hintergrund ist die Föderalismusreform. Bund und Länder hatten sich 2005 in der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung auf Verfassungsänderungen geeinigt, um Mischfinanzierungen zu reduzieren. Wegen der ausfallenden investiven Mittel des Bundes wurde den Ländern eine Kompensation zugesichert, deren Höhe aber nur bis Ende 2013 festgeschrieben ist. Bis dahin sollen Bund und Länder überprüfen, in welcher Höhe die den Ländern zugewiesenen Finanzierungsmittel zu deren Aufgabenerfüllung noch notwendig sind. Die Festschreibung der Mittel auch für das Jahr 2014 hat laut Gesetzentwurf den Zweck, die Planungssicherheit für anstehende Investitionen zu erhöhen.
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