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Mit dem Abkommen seien die für den Seeverkehr zwischen beiden Ländern notwendigen ordnungspolitischen und technischen Regelungen auf der Grundlage der weltweiten handelspolitischen Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit und der Inländergleichbehandlung geschaffen worden, schreibt die Regierung.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens geschaffen werden. Dadurch solle die Freiheit des Außenhandels sichergestellt und die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag vom Plenum zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.
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