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Darin fordern die Abgeordneten die Regierung auf, mit einem Gesetzentwurf die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bedarfsgerecht auf 1,96 Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen. Weiter soll sie sich gegenüber den Bundesländern dafür einsetzen, dass diese die gewährten Entflechtungsmittel über das Jahr 2014 hinaus mit einer Zweckbindung für die kommunale Verkehrsinfrastruktur versehen und auch für Investitionen in den Erhalt verwenden können.
Weiter soll die Regierung einen Gesetzentwurf für eine Neuregelung des Regionalisierungsgesetzes vorlegen, der ausgehend vom Niveau des Jahres 2014 eine jährliche Dynamisierung der zu gewährenden Mittel ab 2015 entsprechend der Preissteigerung der Trassen- und Stationspreise vorsieht, und dafür sorgen, dass die Deutsche Bahn AG wieder Fernverkehr in dem Umfang des Jahres 2001 leistet.
Schließlich fordern die Abgeordneten, dass sich die Regierung gegenüber den Ländern für die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe einsetzt, die Konzepte einer grundlegenden Reform der Finanzierung des ÖPNV erarbeiten soll. Ziel soll dabei ein sowohl in Ballungszentren als auch in ländlichen Räumen attraktives Angebot des ÖPNV sein.
Der ÖPNV ist für die gesellschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik sowohl in sozialer als auch in ökologischer Hinsicht von größter Bedeutung, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Die Gewährleistung eines ausreichenden Angebotes auch im öffentlichen Personennahverkehr sei deshalb Bestandteil der Daseinsvorsorge und im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Der Bund trage hierfür auch eine finanzielle Verantwortung.
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