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Dass aktuell im mittleren Dienst mehr Beamte als Planstellen vorhanden seien und es im gehobenen Dienst genau umgekehrt sei, sei Folge der jährlichen Stellenhebungen aus dem „Attraktivitätsprogramm II“ für den Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei, heißt es in der Antwort weiter. So seien seit 2004 in zehn Raten jährlich 635 Planstellen des mittleren in Planstellen des gehobenen Dienstes gehoben worden mit dem Ziel, den Anteil des gehobenen Polizeivollzugsdienstes am gesamten Personalkörper von 20 Prozent auf 40 Prozent zu erhöhen. Die Beamten des mittleren Dienstes stiegen jedoch nicht zeitgleich mit der Hebung einer Planstelle in den gehobenen Dienst auf, sondern müssten sich in einer Aufstiegsausbildung für den gehobenen Dienst qualifizieren.
„In der Übergangszeit werden sie – haushaltsrechtlich zulässig – bereits auf Planstellen des gehobenen Dienstes geführt“, schreibt die Regierung. Beamtenrechtlich werde ihnen aber erst mit Abschluss der Ausbildung auch ein Amt des gehobenen Dienstes übertragen. Mit der Konsolidierung der Personalsituation nach Abschluss des Attraktivitätsprogramms II mit dem Haushalt 2013 werde mittelfristig die Zahl an Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes sowie die Zahl an Planstellen für den mittleren beziehungsweise den gehobenen Dienst „wieder im Einklang miteinander stehen“.
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