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Wie die Regierung weiter erläutert, unterscheiden sich die Auswirkungen und die Bedeutung des Rechnungszinses in der Krankenversicherung wesentlich von der Lebensversicherung. In der Krankenversicherung könne der Rechnungszins auch für bestehende Verträge an die aktuellen Wert angepasst werden, dagegen gelte er in der Lebensversicherung für die gesamte Laufzeit des Vertrages.
Eine niedriger angesetzte Verzinsung bedeute in der Krankenversicherung grundsätzlich, dass in der Kalkulation höhere Sparbeiträge eingerechnet werden müssten, um die Altersrückstellungen aufbauen zu können, schreibt die Regierung. Während Kunden mit längerer Vertragslaufzeit bereits Altersrückstellungen aufgebaut hätten, müssten Neukunden bei niedrigerer Verzinsung höhere Beiträge zahlen, um im selben Zeitraum eine entsprechende Altersversorgung aufzubauen.
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