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Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, führen die betroffenen staatlichen Stellen zehn Prozent der Prämiensumme für die an ihre V-Leute „in jedem Kalenderjahr gezahlten Entschädigungen (Prämien) an die einzelnen Finanzkassen der Länder ab“. Diese Regelung sei allgemeingültig. Zudem verweist die Regierung darauf, dass V-Leute grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Anwerbung verpflichtet würden, über ihre Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten Verschwiegenheit zu wahren. Daraus ergebe sich „zwingend, dass sie auch den Erhalt von Leistungen nicht offenlegen dürfen“.
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