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In dem Gesetzentwurf wird für insgesamt 36 Planungen für den Bau von Höchstspannungsleitungen die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. „Um das Verfahren zur Realisierung der Vorhaben zu beschleunigen, wird weiterhin eine Rechtswegverkürzung herbeigeführt“, schreibt die Regierung. Künftig gibt es mit dem Bundesverwaltungsgericht nur noch eine Instanz für Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf Vorhaben des Bundesbedarfsplans.
Die Bundesregierung wirbt in der Begründung des Gesetzentwurfs für den Netzausbau: „Nur der engpassfreie Transport innerhalb Deutschlands gewährleistet die sichere Integration des Stroms aus erneuerbaren Energien und damit die angestrebte Energiewende, ohne auf den hohen Standard der Versorgungssicherheit verzichten zu müssen.“ Zugleich erinnert die Regierung daran, dass nach dem Energiekonzept der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2020 35 Prozent betragen soll. 2030 soll dieser Anteil bei 50 Prozent liegen, 2050 bei 80 Prozent. Zugleich heißt es: „Da es sich bei einem Großteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um volatile Energiequellen handelt (Wind und solare Strahlungsenergie), werden auch in Zukunft konventionelle Kraftwerke wesentlich zur Systemstabilität und Sicherheit im Netz beitragen.“
Für die Realisierung der in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Vorhaben werden Kosten in Höhe von schätzungsweise zehn Milliarden Euro entstehen, schreibt die Bundesregierung. Dabei seien Mehrkosten für Erdkabel noch nicht berücksichtigt.
Die Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates, in den Gesetzentwurf eine weitergehende Option zur Erdverkabelung aufzunehmen, ab. „Gegen einen umfassenderen Einsatz von Erdkabeln sowohl im Gleichstrombereich wie auch als 380 kV-Drehstromleitung sprechen derzeit eine im Vergleich zur Errichtung einer Freileitung erhöhte und deutlich intensivere Flächeninanspruchnahme, die Entstehung von erheblichen Mehrkosten und technische Gründe. Gerade deshalb ist es wichtig, mit den vorgesehenen Pilotvorhaben zunächst Erfahrungen zu gewinnen“, schreibt die Regierung in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates.
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