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Nach Ansicht der drei Oppositionsfraktionen reichen Appelle an die Wirtschaft zum Abbau der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen nicht mehr aus. Die SPD verwies in der Sitzung des Ausschusses darauf, dass Deutschland mit einer Lohnlücke von 22 Prozent deutlich über dem Durchschnitt von 16 Prozent in der Europäischen Union liege. In den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern sei die Lohnlücke mit 27 und 26 Prozent noch größer. In ihrem Gesetzentwurf fordert die SPD unter anderem die Einrichtung von Prüfinstanzen zur Aufdeckung von Lohndiskriminierungen. Linke und Grüne schlossen sich der Forderung nach gesetzlichen Vorgaben zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit an. Sie kritisierten allerdings, dass die SPD kein Verbandsklagerecht in den Gesetzentwurf aufgenommen habe, um wirkungsvoller gegen Lohndiskriminierungen vorgehen zu können.
Union und FDP wiesen die Forderungen nach gesetzlichen Vorgaben entschieden zurück. Der Hauptgrund für die große Lohnlücke seien nicht unterschiedliche Löhne für gleiche Arbeit sondern schwangerschafts- und familienbedingte Karriereunterbrechungen bei den Frauen. Zudem würden Frauen häufiger schlechter bezahlte Berufe ergreifen und häufiger in Teilzeit arbeiten. Diese Probleme ließen sich nicht durch Gesetze lösen, sondern nur durch einen Umdenkprozess. Frauen müsse in den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder Vollzeit arbeiten zu können. Der Gesetzentwurf der SPD stelle zudem einen Eingriff in die Tarifautonomie dar und verursache einen erheblichen bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen stehe.
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