Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2013
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass seit der 2009 vom Bundestag beschlossenen Überführung der Diamorphin-Substitution von einem Modellversuch in die Regelversorgung noch keine weitere Diamorphin-Ambulanz eingerichtet worden sei. Zudem nehme bis jetzt nur die Hälfte der Opiat-Abhängigen an einer Substitutionsthearapie teil. Die Linke führt dies auch auf die Rechtlage zurück. Die Betäubungsmittelverordnung (BtMVV) „schreibt als vorrangiges Behandlungsziel die Abstinenz vor und steht damit im Widerspruch zur internationalen medizinischen Wissenschaft“, führen die Abgeordneten dazu aus. Die Linke will daher von der Bundesregierung erfahren, ob die gesetzlichen Bestimmungen zu den Voraussetzungen für eine Substitutionstherapie dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. „Sieht die Bundesregierung die Ausgestaltung der BtMVV als mitverantwortlich für die stagnierende Entwicklung bei der Diamorphin-Behandlung an?“, lautet eine weitere Frage der Abgeordneten.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein