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In der Unterrichtung (17/12628) des Bundesrates wird die Erhöhung des Förderhöchstbetrages als ungemessen bezeichnet. Sie gehe weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. Außerdem erwarten die Länder langfristig erhebliche Steuerausfälle durch die Neuregelung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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