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Union und FDP argumentierten, dass für die angemahnten Gesetzesänderungen keine „zwingende Notwendigkeit“ beziehungsweise „kein Anlass“ bestehe. Deutschland habe im Juni die Europaratskonvention ratifiziert und damit erhebliche Verbesserungen für die Opfer von Menschenhandel erreicht. Zudem werde die Umsetzung der Konvention in den Unterzeichnerstaaten durch eine 15-köpfige Expertengruppe (GRETA) überprüft. Deren Bericht zur Situation in Deutschland sollt erst abgewartet werden. Die CDU/CSU-Fraktion übte hingegen die Regelungen des Prostitutionsgesetzes, das in der rot-grünen Regierungszeit vor rund zehn Jahren in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz bevorteile die Täter bei der Organisation von Zwangsprostitution in Deutschland.
Die SPD-Fraktion hingegen begrüße die Gesetzesinitiative der Grünen. Die deutschen Gesetze seien einseitig darauf ausgelegt, den Tätern im Menschenhandel das Handwerk zu legen. Es müsste aber verstärkt die Situation der Opfer des Menschenhandels in den Blick genommen werden. Sie räumte zugleich ein, dass das Prostitutionsgesetz auf den Prüfstand gestellt werden soll. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die positiven Errungenschaften des Gesetzes aufgegeben werden.
Auch die Linksfraktion unterstützte prinzipiell die Stoßrichtung des Gesetzentwurfes. Allerdings ändere der Vorschlag der Grünen nichts an dem Umstand, dass ein dauerhafter Aufenthaltstitel für die Opfer von Menschenhandel in Deutschland an ihre Aussagebereitschaft in einem Prozess gebunden sei. Dieser Zustand müsse geändert werden.
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