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Auch nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion kann die Erdverkabelung keine Alleinlösung sein. In betroffenen Gemeinden gebe es erhebliche Bedenken. Aus ökologischer Sicht seien die bei der Erdverkabelung notwendigen erheblichen Eingriffe in die Natur und der größere Flächenverbrauch gegenüber Freileitungen zu bedenken. Die FDP-Fraktion verwies auf die höheren Kosten, die die Bundesregierung auf den Faktor 2,75 im Vergleich zu Freileitungen beziffert hatte: „Das ist ein Faktor, den man sich überlegen muss.“
Die SPD-Fraktion setzte sich für Pilotprojekte bei der Erdverkabelung ein, weil keine Erfahrungen für unterirdische Leitungen im Bereich 380 Kilovolt (kV) über größere Distanzen vorliegen würden. „Der Druck wird größer“, sagte ein Sprecher der Fraktion. Einfache Antworten beim Leitungsbau gebe es nicht.
Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen warfen der Regierung vor, den Gesetzentwurf falsch auszulegen. Es gehe nicht um die Erdverkabelung als Alleinlösung, sondern um die Präzisierung der Vorrangstellung, argumentierte die Linksfraktion. Bei den höheren Kosten müsse auch berücksichtigt werden, dass es bei Freileitungen durch Verzögerungen aufgrund von Bürgerprotesten zu Kostensteigerungen komme.
Ein Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, im Gesetzentwurf des Bundesrates gehe es um Leitungen von 110 kV und nicht 380 kV. Bei 110 kV sei die Erdverkabelung völlig problemlos. Zwar sei in diesem Bereich die Erdverkabelung schon heute der Regelfall, aber die Netzbetreiber würden all zu oft mit Freileitungen in die Planung gehen mit dem Argument, das sei billiger. Dabei müsse die Erdverkabelung nicht teurer sein. Die Kosten würden von der Beschaffenheit des Untergrunds abhängen. Die Regierung entgegnete, wenn Erdverkabelung wirklich teurer sei, dann würden die Netzbetreiber keine Freileitung favorisieren, wie von den Grünen dargestellt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (17/12638) und zum Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, mit dem der Vorrang der Erdverkabelung beim Ausbau der Stromnetze deutlicher als bisher im Energiewirtschaftsrecht zum Ausdruck gebracht werden soll. Außerdem soll es in der auf den 15. April festgesetzten Anhörung am einen Antrag der SPD-Fraktion zum Netzausbau (17/12681) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12518) gehen.
Ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion (17/12538) zu den Kosten der Energiewende für die Verbraucher wurde von der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
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