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Darin kritisiert die Fraktion, dass es unabhängig vom Einsatzfeld und der eingesetzten Behörde „dem gesamten Bereich der polizeilichen Auslandsverwendung an parlamentarischer Beteiligung und Kontrolle“ mangele. Mit Ausnahme der multilateral mandatierten Missionen verfüge der Bundestag - wie auch bundesweit die Landtage – „beispielsweise über kein rechtlich verbindliches Beteiligungs- beziehungsweise Rückholrecht“. Der Gesetzgeber müsse aber „gerade beim Einsatz von Sicherheitsbehörden außerhalb des Hoheitsgebiets die Möglichkeit der Einflussnahme haben“.
Mit dem Gesetzesvorhaben soll der Vorlage zufolge parallel zu den international mandatierten Polizeimissionen eine konkrete Unterrichtungspflicht der Bundesregierung über sämtliche Verwendungen von Angehörigen der Bundespolizei außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik geregelt werden. Auch soll sich laut Entwurf unter anderem das Rückholrecht des Bundestages auf sämtliche Auslandsmissionen erstrecken.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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