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Die Abgeordneten hatten unter anderem gefragt, ob die Bundesregierung im Bereich der kulturellen Bildung eine gesamtstaatliche Strategie verfolge, beziehungsweise welche Notwendigkeit sie für eine solche Strategie sehe.
Die Zuständigkeit für die kulturelle Bildung liegt nach der föderalen Kompetenzverteilung vorrangig bei den Ländern, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Dem Bund sei es dennoch möglich, Einrichtungen und Vorhaben von gesamtstaatlicher Bedeutung zu fördern. Bund und Länder hätten ihre gemeinsame Verantwortung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91b Absatz 2 Grundgesetz mit der Entscheidung erneut unterstrichen, das Schwerpunktkapitel des Bildungsberichts 2012 dem Thema „Kulturelle/musisch-ästhetische Bildung im Lebenslauf“ zu widmen. Der Bericht „Bildung in Deutschland 2012“ wie auch der Bericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ liefere wichtige Anhaltspunkte für Aktivitäten der Bundesressorts und der Länder zur weiteren Stärkung der kulturellen Bildung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.
Innerhalb der Bundesregierung werde kulturelle Bildung im Wesentlichen in den Ressorts Auswärtiges Amt, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Dabei habe jedes Ressort unterschiedlich Schwerpunkte und widme sich dem Thema auch mit unterschiedlicher Intensität. Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung, dass Reibungsverluste entstehen könnten und verweist auf fachlich unterschiedliche Zugänge der Ressorts zur kulturellen Bildung.
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