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Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, war sie an der Ausgestaltung des Beschlussentwurfs der EU-Kommission und der Hohen Vertreterin nicht beteiligt. Zugleich äußert die Regierung „Zweifel, ob die Solidaritätsklausel außerhalb des Gebiets der Europäischen Union anwendbar ist“. Diese Zweifel werde sie bei den Beratungen des Entwurfs in Brüssel vorbringen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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