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Aus dem Erfahrungsbericht zieht die Bundesregierung den zusammenfassenden Schluss, dass sich der potentielle Nutzen humaner embryonaler und induzierter pluripotenter Stammzellen (hES- und hiPS-Zellen) für die Entwicklung neuer Therapiekonzepte und Wirkstoffe im Berichtszeitraum deutlich konkretisiert habe. Die seit Inkrafttreten des Stammzellgesetzes am 28. Juni 2002 genehmigten 69 Anträge auf Einfuhr und Verwendung von hES-Zellen zeigten, dass die durch das Gesetz eröffneten Möglichkeiten wahrgenommen würden. Demgegenüber sei noch nicht absehbar, wie die verschiedenen Risiken eliminiert oder minimiert werden könnten, die mit der klinischen Applikation von aus pluripotenten Stammzellen hergestellten Zellpräparaten verbunden seien. „Trotz der beachtlichen Fortschritte und großen Dynamik des Forschungsgebietes müssen wichtige grundlegende Fragen noch weitergehend untersucht werden“, schreibt die Bundesregierung.
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