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In ihrer Antwort verneint die Bundesregierung die Frage, ob das Ermittlungsverfahren wegen „Bildung einer bewaffneten Gruppe“ noch laufe. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden, schreibt die Regierung. Der Tatverdacht in Bezug auf die Bildung einer „bewaffneten Gruppe“ habe sich nicht bestätigt. Wie es in der Antwort weiter heißt, sind die Vorwürfe gegen den Betroffenen teilweise noch Gegenstand disziplinarrechtlicher Ermittlungen (Stand 14. März).
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