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Zu dem um 13.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses beginnenden einstündigen Fachgespräch werden sieben Sachverständige von verschiedenen Einrichtungen erwartet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband der Deutschen Industrie, BVI Bundesverband Investment und Asset Management, Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und Professor Helmut Gründel (Goethe-Universität Frankfurt).
Zu den mit dem Entwurf geplanten Änderungen gehört die Einbeziehung gemischter Finanzholdinggesellschaften in die Versicherungsgruppenaufsicht. Bei der Festlegung, ob eine Unternehmensgruppe als Finanzkonglomerat einzustufen ist, soll eine stärkere Risikoorientierung erfolgen. Die Aufsichtsbehörde soll ermächtigt werden, Stresstests auf Konglomerats-Ebene verlangen zu können. Damit werde es der Finanzmarktaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über Gruppenrisiken zu erhalten. Geändert werden soll der Schwellenwert für die Freistellung von der zusätzlichen Aufsicht, und auch Vermögensverwaltungsgesellschaften und Vermögensverwalter von alternativen Investmentfonds sollen bei der Bestimmung als Finanzkonglomerat einbezogen werden.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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