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Darin verweisen die Fragesteller darauf, dass am 9. Januar dieses Jahres in Paris drei kurdische Exilpolitikerinnen „mit Kopfschüssen regelrecht exekutiert“ worden seien. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort dazu ausführt, stehen die französischen und deutschen Sicherheitsbehörden „bezüglich der Tötungen von Paris“ in einem ständigen Austausch und arbeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten eng zusammen. Weiter schreibt die Regierung, ihr lägen „keine Erkenntnisse über die Urheberschaft der Tötungen vor“.
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