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Wissen wollen die Abgeordneten, inwieweit der Brief von Schucht „nur die Meinung des Stiftungsvorstandes oder auch die des aufsichtführenden Bundesministeriums“ abbildet. Auch erkundigen sie sich danach, inwieweit die Bunderegierung die Aussage teilt, dass Meyers Statement „bewusst unwahre Behauptungen enthält, die allein geeignet sind, die Conterganstiftung herabzuwürdigen und in ein schlechtes Licht zu setzen“. Ferner fragen sie unter anderem, ob die Bundesregierung die Auffassung des Vorstandes der Conterganstiftung teilt, „dass Andreas Meyers Behauptungen, Grünenthal habe Gutachter der medizinischen Kommission bezahlt und es gebe einen diesbezüglichen Vertrag mit der Conterganstiftung, unwahr sind“.
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