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Die Grünen hatten unter anderem auf einen Bericht der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (UNAMA) hingewiesen, nach dem mutmaßliche Kämpfer 2011 und 2012 in Haft misshandelt worden seien. Betroffen seien nicht nur Gefangene, die durch afghanische Sicherheitskräfte festgenommen wurden, sondern auch solche, die durch ISAF-Truppen inhaftiert und an afghanische Sicherheitskräfte überstellt wurden, schreiben die Abgeordneten.
Die Bundesregierung betont, das die Übergabe an afghanische Stellen gemäß ISAF-Regelwerk und nationaler Weisungslage untersagt sei, „wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beachtung menschenrechtlicher Mindeststandards nicht gewährleistet ist“. Laut UNAMA-Folgebericht vom 20. Januar 2013 handle es sich bei den Foltervorwürfen im Verantwortungsbereich des Regionalkommandos Nord „um Einzelfälle und nicht um systematische Folter“ in Haftanstalten des afghanischen Geheimdienstes NDS sowie in Einrichtungen der afghanischen Polizei ANP und der lokalen Polizei, heißt es in der Antwort weiter.
Die Bundesregierung teilt die Schlussfolgerung des UNAMA-Berichts, dass es Fortschritte bei der Strafverfolgung von Fehlverhalten bei den afghanischen Sicherheitskräften geben müsse. Bei der internationalen Geberkonferenz in Tokio 2012 habe sich Deutschland dafür eingesetzt, dass die zukünftige Unterstützung Afghanistans an konkrete Reformschritte der dortigen Regierung geknüpft ist. Dazu zählten auch die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und die Verbesserung der Situation der Menschenrechte. Die Bundesregierung fördere zudem „seit mehreren Jahren den Aufbau des afghanischen Justizwesens und finanziert verschiedene Vorhaben, um Rechtsstaatlichkeit“ zu stärken.
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