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Die neue EU-Biozid-Verordnung führt den Kern der alten EU-Biozid-Richtlinie im wesentlichen fort, strebt aber im Interesse der Wirtschaft eine Straffung und Zentralisierung der Verfahren an und soll zudem der Stärkung des Umwelt- und Verbraucherschutzes dienen. Biozide sind Stoffe zur Bekämpfung von Schadorganismen und werden beispielsweise in Holz- und Desinfektionsmitteln oder auch zur Bekämpfung von Insekten oder Nagetieren im nicht landwirtschaftlichen Bereich verwandt.
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