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In dem Gesetzentwurf wird für insgesamt 36 Planungen für den Bau von Höchstspannungsleitungen die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Eine Rechtswegverkürzung soll zur Beschleunigung der Verfahren beitragen. Für die Realisierung der in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Vorhaben werden Kosten in Höhe von schätzungsweise zehn Milliarden Euro entstehen. Dabei sind Mehrkosten für Erdkabel noch nicht berücksichtigt.
Außerdem geht es um einen vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (17/11369). Damit soll der Vorrang der Erdverkabelung beim Ausbau der Stromnetze deutlicher als bisher im Energiewirtschaftsrecht zum Ausdruck kommen. Gegenstand der Anhörung waren zudem zwei Oppositionsanträge. So will die SPD-Fraktion den Netzausbau bürgerfreundlich und zukunftssicher gestalten (17/12681), und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Ausbau der Übertragungsnetze durch eine Deutsche Netzgesellschaft und finanzielle Bürgerbeteiligung (17/12518) voranbringen. Ob eine Bürgerbeteiligung gegen den Willen der Netzunternehmen rechtlich möglich sei, bezweifelte aber Gernot Schiller (Kanzlei Redeker Sellner Dahs).
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Vorlage des Gesetzentwurfs als „wichtigen Schritt zur Beschleunigung des notwendigen Netzausbaus auf der Höchstspannungsebene, der für ein Gelingen der Energiewende entscheidend ist“. Allerdings lehnte der BDEW die vom Bundesrat geforderte Freigabe der Möglichkeit zur Teil-Erdverkabelung ausdrücklich ab. Bevor über eine Ausweitung der Erdverkabelung im Bereich der Leitungen im Bereich von 380-Kilovolt (kV) entschieden werde, sollten zunächst die Erfahrungen mit den vier Pilotstrecken abgewartet werden. „Neben deutlich höheren Kosten birgt die Teil-Erdverkabelung Risiken, die die Versorgungssicherheit beeinträchtigen könnten“, warnte der BDEW.
Die Bundesnetzagentur stellte fest: „Die Erdverkabelung muss zunächst durch Pilotvorhaben erprobt werden.“ Belastbare Erkenntnisse und Erfahrungen mit einer Erdverkabelung auf der Höchstspannungsebene lägen noch nicht vor. Professor Albert Moser (RWTH Aachen University) stellte in seiner Stellungnahme zu den 380 (220) kV-Übertragungsnetzen fest, aus technischer und wirtschaftlicher Sicht seien Freileitungen beim Übertragungsnetzausbau grundsätzlich zu bevorzugen. Erdkabel würden aber von der Bevölkerung in Siedlungsräumen eher akzeptiert. Angesichts der hohen Bedeutung eines zuverlässigen und sicheren Übertragungsnetzes sollten die Erdkabel erst erprobt werden. Eine gegenteilige Auffassung vertrat die Deutsche Umwelthilfe, die die vier Pilotprojekte für nicht ausreichend ansah und forderte: „Diese Möglichkeit zur Teilverkabelung halten wir vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Diskussion um neue Höchstspannungsleitungen nicht für ausreichend.“
Mit grundsätzlicher Kritik meldete sich Professor Lorenz Jarass (Hochschule Rhein-Main Wiesbaden). Er bezeichnete Gesetzentwurf und Netzausbauplanungen als „einseitig von den Interessen der Stromerzeuger geprägt“. Der geplante weit überdimensionierte Netzausbau bedrohe die gesellschaftliche Akzeptanz des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien und damit die Energiewende insgesamt. Als Grund für den überdimensionierten Ausbau der Netze nannte er die Interessen der Kohlekraftwerksbetreiber, Strom auch bei Starkwind ins Ausland exportieren zu können. Die Verbraucherzentrale Bundesverband zweifelte den Umfang der geplanten Netzausbaumaßnahmen an gab in ihrer Stellungnahme den Hinweis auf Alternativen bei der Erreichung der Ausbauziele für die erneuerbaren Energien, die möglicherweise „einen geringeren, zumindest aber einen zeitlich gestreckten Netzausbau möglich machen“.
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